Meist kassenpflichtige Untersuchungen
Die meisten medizinischen Untersuchungen und Behandlungen in meiner Praxis sind Pflichleistungen der Krankenkasse oder IV.
Bei Unfällen erfolgt die Vergütung durch die SUVA oder Unfallversicherung.
- Krankenkasse
- IV (Invalidenversicherung)
- SUVA oder Unfallversicherung
- Selbstzahler
Krankenkasse
Die meisten medizinischen Leistungen in meiner Praxis sind Pflichtleistungen der Krankenkasse. Wenn ich Ihnen nichts anderes sage, könne sie davon ausgehen, dass die Krankenkasse die Kosten deckt.
Wie hoch dabei Ihre Kostenbeteiligung (Franchise) ist, können Sie Ihrem Versicherungsausweis der Krankenkasse entnehmen. Falls Sie mit Ihrer Krankenkasse nichts anderes vereinbart haben, beträgt Ihre Franchise Fr. 300.- (Kinder Fr. 0.-), das heisst die ersten 300.- Franken Gesundheitskosten bezahlen Sie jedes Jahr selbst.
Für alle medizinischen Leistungen und die meisten Medikamente müssen Sie zudem 10% Selbstbehalt bezahlen (Erwachsene maximal Fr. 700.-, Kinder maximal Fr. 350.-/Jahr)
IV (Invalidenversicherung)
Die IV übernimmt die Behandlungskosten wenn ein Geburtsgebrechen vorliegt. Welche Krankheiten als Geburtsgebrechen anerkannt sind, ist in der Liste der Geburtsgebrechen geregelt. Für die Augen gelten die Ziffern 411 bis 428.
Sollten wir bei Ihnen ein Leiden feststellen, das unter die Geburtsgebrechenliste fällt, werden wir Ihnen ein Antragsformular der Invalidenversicherung geben. Dieses Formular senden Sie dann ausgefüllt der zuständigen IV-Stelle. Diese wird von mir einen ärztlichen Bericht verlangen und danach über eine Kostengutsprache entscheiden.
Der gleiche Ablauf gilt bei medizinischen Behandlungen zur beruflichen Wiedereingliederung.
SUVA oder andere Unfallversicherung
Ein Unfall ist die plötzliche, nicht beabsichtigte, schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit zur Folge hat.
Wer mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem einzigen Arbeitgeber angestellt ist, wird von seinem Arbeitgeber automatisch gegen Unfall versichert. Diese Versicherung kann bei der SUVA oder einer anderen Unfallversicherung abgeschlossen werden.
Bei einem Unfall rechnen wir direkt mit der Unfallversicherung ab. Sie haben dabei keinen Selbstbehalt. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie den Unfall bei der zuständigen Versicherung melden und uns einen so genannten Unfallschein besorgen.
Selbstzahler
Selbstverständlich sind Sie bei uns auch als Selbstzahler willkommen. Bitte teilen Sie uns dies bei Ihrem Besuch mit.
Zahlungsmittel
Unsere Rechnung können Sie durch Überweisung oder Barzahlung begleichen. Für Kreditkarten oder EC-Direkt sind wir noch nicht ausgerüstet.
Ratenzahlung der Arztrechnung
In begründeten Ausnahmefällen ist eine Ratenzahlung der Rechnung möglich. Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig um unnötige Mahnungen zu verhindern.
Die meisten medizinischen Untersuchungen und Behandlungen in meiner Praxis sind Pflichleistungen der Krankenkasse oder IV.
Bei Unfällen erfolgt die Vergütung durch die SUVA oder Unfallversicherung.
- Krankenkasse
- IV (Invalidenversicherung)
- SUVA oder Unfallversicherung
- Selbstzahler
Krankenkasse
Die meisten medizinischen Leistungen in meiner Praxis sind Pflichtleistungen der Krankenkasse. Wenn ich Ihnen nichts anderes sage, könne sie davon ausgehen, dass die Krankenkasse die Kosten deckt.
Wie hoch dabei Ihre Kostenbeteiligung (Franchise) ist, können Sie Ihrem Versicherungsausweis der Krankenkasse entnehmen. Falls Sie mit Ihrer Krankenkasse nichts anderes vereinbart haben, beträgt Ihre Franchise Fr. 300.- (Kinder Fr. 0.-), das heisst die ersten 300.- Franken Gesundheitskosten bezahlen Sie jedes Jahr selbst.
Für alle medizinischen Leistungen und die meisten Medikamente müssen Sie zudem 10% Selbstbehalt bezahlen (Erwachsene maximal Fr. 700.-, Kinder maximal Fr. 350.-/Jahr)
IV (Invalidenversicherung)
Die IV übernimmt die Behandlungskosten wenn ein Geburtsgebrechen vorliegt. Welche Krankheiten als Geburtsgebrechen anerkannt sind, ist in der Liste der Geburtsgebrechen geregelt. Für die Augen gelten die Ziffern 411 bis 428.
Sollten wir bei Ihnen ein Leiden feststellen, das unter die Geburtsgebrechenliste fällt, werden wir Ihnen ein Antragsformular der Invalidenversicherung geben. Dieses Formular senden Sie dann ausgefüllt der zuständigen IV-Stelle. Diese wird von mir einen ärztlichen Bericht verlangen und danach über eine Kostengutsprache entscheiden.
Der gleiche Ablauf gilt bei medizinischen Behandlungen zur beruflichen Wiedereingliederung.
SUVA oder andere Unfallversicherung
Ein Unfall ist die plötzliche, nicht beabsichtigte, schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit zur Folge hat.
Wer mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem einzigen Arbeitgeber angestellt ist, wird von seinem Arbeitgeber automatisch gegen Unfall versichert. Diese Versicherung kann bei der SUVA oder einer anderen Unfallversicherung abgeschlossen werden.
Bei einem Unfall rechnen wir direkt mit der Unfallversicherung ab. Sie haben dabei keinen Selbstbehalt. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie den Unfall bei der zuständigen Versicherung melden und uns einen so genannten Unfallschein besorgen.
Selbstzahler
Selbstverständlich sind Sie bei uns auch als Selbstzahler willkommen. Bitte teilen Sie uns dies bei Ihrem Besuch mit.
Zahlungsmittel
Unsere Rechnung können Sie durch Überweisung oder Barzahlung begleichen. Für Kreditkarten oder EC-Direkt sind wir noch nicht ausgerüstet.
Ratenzahlung der Arztrechnung
In begründeten Ausnahmefällen ist eine Ratenzahlung der Rechnung möglich. Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig um unnötige Mahnungen zu verhindern.
Die Auskünfte auf dieser Internetseite erfolgen unverbindlich und ohne rechtliche Konsequenzen zu meinem Nachteil.